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Grundstücksentwässerung
Entwässerungsanträge
Die Grundstücksentwässerung umfasst alle auf dem Grundstück befindlichen Anlagen zum Sammeln, Behandeln, und Ableiten von Schmutz- und Regenwasser. Die Erstellung und Änderung dieser Anlagen muß genehmigt werden. Die Grundlage hierfür liefert die Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck. Die Abteilung Grundstücksentwässerung bearbeitet ca. 1000 Entwässerungsanträge pro Jahr. Dazu gehört die Beratung der Antragsteller, die Prüfung und Genehmigung der Anträge. Fast jedes Grundstück ist in einem Kataster aufgenommen. Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, in die vorhandenen Entwässerungsunterlagen bei der Abteilung Grundstücksentwässerung einzusehen.
Beratung, Bauabnahmen
In Zusammenarbeit mit den Bauherren, Architekten und Tiefbauunternehmen werden wähend der Bauphase Beratungen vor Ort durchgeführt. Grundstücksentwässerungsanlagen werden bei den Bauabnahmen begutachtet. Hierzu muss u. a. die Dichtigkeit der Entwässerungsleitungen von Fachfirmen geprüft und bescheinigt werden. Nach Fertigstellung der Entwässerungsanlagen erfolgt eine Schlussabnahme. Private Grundstücksentwässerungsanlagen werden bei besonderen Anhaltspunkten überprüft. Hierzu gehört in erster Linie die Ermittlung von Falscheinleitungen, wenn z. B. Schmutzwasserleitungen an die Regenwasserkanalisation angeschlossen sind. Notwendig können weitere Untersuchungen auch aufgrund von Abflussbehinderungen, defekten Sammelgruben, Rückstauereignissen oder Umweltdelikten (z. B. unerlaubtes Einleiten von wasser- bzw. umweltgefährdenden Stoffen wie Öle, Farben, Lösemittel etc.) werden.
Überprüfung
Das Schmutzwasser von Gewerbe- und Industriebetrieben beinhaltet oft Stoffe, die nicht in die Kanalisation eingeleitet werden dürfen. Sie können dort zu Störungen und Schäden führen. Im schlimmsten Fall zu einer Gefährdung der am bzw. im Kanalnetz arbeitenden Personen. Des weiteren darf die Funktion der Kläranlagen und die sinnvolle landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms nicht durch unerlaubte Einleitungen von Gewerbebetrieben beeinträchtigt werden. Zur Einhaltung der in der Entwässerungssatzung beschriebenen Abwassergrenzwerte müssen in Lübeck über 1000 Gewerbebetriebe ihr Abwasser vor der Einleitung in speziellen Anlagen behandeln. Der Einbau und Betrieb dieser Anlagen muss von der Abt. Grundstücksentwässerung genehmigt werden. Ca. 250 Betriebe bzw. Anlagen werden im Jahr z. T. routinemäßig überwacht oder bei Störungen überprüft. Indirekteinleiter
Aus Gründen des Gewässerschutzes gelten für Industrie- und Gewerbebetriebe, dessen Schmutzwasser mit gefährlichen Stoffen belastet ist, neben den Benutzungsbeschränkungen der Entwässerungssatzung, auch landes- und bundesrechtliche Vorschriften. Demnach muss das Schmutzwasser nach einem sehr hohen Anforderungsniveau vorbehandelt werden. Der Einbau und Betrieb dieser Abwasserbehandlungsanlagen wird z.T. von der Abt. Grundstücksentwässerung genehmigt und überwacht. Hierzu gehören u.a. KFZ-Werkstätten und -Waschanlagen, Zahnarztpraxen, Chemische Reinigungen und metallverarbeitende Betriebe. Bedingt durch die detaillierten wasserrechtlichen Anforderungen sind in diesen Bereichen z.T. umfangreiche Beratungen und Betriebsbegehungen notwendig. Beratung unter folgender Rufnummer: 0451 / 707600
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