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Unsere Leistungen > Stadtreinigung > Anliegerkontrolle
Anliegerkontrolle
Ca. 38 % der Stadtstraßen -vorwiegend in Siedlungsgebieten- sind in vollem Umfange von den Anliegern zu reinigen. Die Entsorgungsbetriebe Lübeck sind verpflichtet, die Einhaltung der Anliegerreinigungspflicht zu kontrollieren und gegebenenfalls anzumahnen. Eine beständige Nichterfüllung von Reinigungspflichten ist Bußgeld bewährt und kann die Aufnahme der Straße in die städtische (gebührenpflichtige) Reinigung zur Folge haben. Besondere Bedeutung erlangt die Kontrolle zur Einhaltung der Reinigungspflicht bei Winterglätte. Hier kann es in Abstimmung mit dem kommunalen Ordnungsdienst oder der Polizei erforderlich sein, den vereisten Gehwegabschnitt unverzüglich auf Kosten des Anliegers verkehrssicher herrichten zu lassen und zusätzlich die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu beantragen.
Beratung unter folgender Servicenummer: 0451 / 707600
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