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Sammelgruben / Hauskläranlagen
Aufgrund besonderer Voraussetzungen können einige Grundstücke nicht an die Kanalisation angeschlossen werden. Für den Grundstückseigentümer - wenn eine Bebauung bauordnungsrechtlich zugelassen ist oder wird - besteht die Möglichkeit, eine eigene Hauskläranlage zu errichten und zu betreiben. Der Bau einer privaten, abflußlosen Sammelgrube ist nur möglich, wenn eine andere Form der Entwässerung nicht zugelassen werden kann. Die Entsorgungsbetriebe Lübeck fahren den anfallenden Schlamm aus Hauskläranlagen und das Abwasser aus abflusslosen Gruben regelmäßig nach einem Abfuhrplan ab. Jede Eigentümerin oder Eigentümer hat das Recht, aber auch die Pflicht, den anfallenden Schlamm bzw. das Abwasser von seinem Grundstück durch die Entsorgungsbetriebe entsorgen zu lassen. Der Eigentümer trägt die Kosten für den Bau und die Unterhaltung der auf dem Grundstück errichteten Anlagen. Die Gebühren für Entleerung und Abfuhr werden entsprechend der Gebührensatzung erhoben.
Beratung unter folgender Servicenummer: 0451 / 707600
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